Funktionsprinzip

funktionsprinzip

Vom Stromverbraucher zum Stromlieferant und durch Photovoltaik Steuervorteile sichern

Unser Kunde erwirbt eine Bürgersolaranlage inkl. langfristiger Dachnutzungs-, Verwaltungs- und Stromabnahmeverträge als sein Eigentum. Die Einzelanlagen beinhalten jeweils die Module, den dazugehörigen Wechselrichter, die Unterkonstruktion, sowie die Verkabelung. Dadurch das der Käufer alleiniger Eigentümer seiner Photovoltaikanlage wird ergeben sich interessante Steuervorteile.

1.  Abgaben in Vermögen wandeln

  • Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung können gegen andere Einkünfte gerechnet werden
  • Unter Umständen bis zu 52% des Kaufpreises steuerlich in 2 Jahren abschreibbar

 

2.  Das Investment

  • Durch hohe staatliche Beteiligung selten Eigenkapital notwendig
  • Finanzierungskosten können in der Regel durch Einnahmen vom Stromverkauf gedeckt werden
  • Staatlich garantierte Mindestvergütung für 20 Jahre ab dem Erwerbsjahr

 

3.  Die Rendite

  • Nach Tilgungsphase durchschnittlich weitere 15-20 Jahre Einnahmen durch Stromverkauf
  • Möglichkeit durch steigende Stromkosten und der Energiewende in  Zukunft zu partizipieren
  • Eigene Energiekostenerhöhungen können in der Zukunft durch die Bürgersolaranlage kompensiert werden