Das Wirtschaftsministerium plant neue Unterstützung beim Ausbau von Solaranlagen. Zwei zentrale Punkte: Eine höhere Ausschreibung bei Frei- und Dachflächen für Photovoltaik – Nutzung und eine deutliche verbesserte Einspeisevergütung für selbst erzeugte Solarenergie. Robert Habeck brachte für das „Osterpaket“ am Mittwoch (06.04.2022) ein umfangreiches Maßnahmenbündel ins Kabinett ein.

Das sogenannte „Osterpaket“ sieht Änderungen an zahlreichen Gesetzen und Verordnungen vor. Damit sollen energiepolitische Ziele besser umgesetzt werden. Die Gelder sollen künftig aus dem Klimafonds kommen, der gerade um 60 Milliarden Euro aufgestockt wurde. Das sind die Pläne und Änderungen:

  • Strom aus erneuerbaren Energien:Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen, bis 2035 sollen es fast 100 Prozent sein. Aktuell liegt Deutschland nach Branchenangaben bei ca. 42 Prozent.
  • Stromkunden:Verbraucher und Firmen sollen von Juli an keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung bezahlen. Die Umlage zur Förderung von Ökostrom wird dann aus dem Bundeshaushalt beglichen. Die Stromanbieter sollen verpflichtet werden, die Entlastung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Die Aufsicht der Bundesnetzagentur soll zukünftig gestärkt und Strompreise sollen transparenter werden.

 

Höhere Vergütung für Volleinspeisungen

  • Zudem ist im „Osterpaket“ ein „großes Bündel an Einzelmaßnahmen für die Photovoltaik“ vorgesehen. Die konkrete Anpassung der Ausschreibungsvolumina ist noch nicht enthalten, aber zugesagt. Dabei solle der Photovoltaik-Zubau weiterhin hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilt bleiben. Weiter ist geplant, dass die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen künftig differenziert wird – zwischen Volleinspeisern und Eigenversorgern. Nach den Plänen des Ministeriums sollen Volleinspeisungen künftig höhere Vergütungen erhalten. Im Referentenentwurf sind demnach eine Anhebung der Einspeisetarife für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung auf 12,5 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen, bis 100 Kilowatt Leistung auf 10,3 Cent pro Kilowattstunde, bis 400 Kilowatt auf 8,5 Cent pro Kilowattstunde und bis einem Megawatt Leistung auf 7,3 Cent pro Kilowattstunde.
  • Die neuen Fördersätze sollen vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung noch im Laufe dieses Jahres greifen, sowie rückwirkend angewendet werden, um ein Abwarten bei Investitionen in neue Photovoltaik-Anlagen zu verhindern, Zusätzlich ist geplant, die Degression der Vergütungssätze künftig nicht mehr monatlich, sondern halbjährlich vorzunehmen. Vorgesehen ist dann eine Absenkung um jeweils ein Prozent. „Die kleinteilige Steuerung über den sogenannten ‚atmenden Deckel‘ würde dann auch entfallen, so die Pläne des Ministeriums. Bei unvorhergesehenen Entwicklungen sollten die Rahmenbedingungen für die Solarförderung künftig durch eine Verordnung angepasst werden können.

 

Ausschreibungsvolumen für Freiflächenanlagen steigt auf 9000 Megawatt und für Dachanlagen auf 1000 Megawatt bis 2027

Die Pläne der Regierung sehen vor, die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von Photovoltaik-Anlagen auf ein Megawatt anzuheben. Aktuell müssen Freiflächenanlagen ab 750 Kilowatt Leistung und Dachanlagen ab 300 Kilowatt in die Ausschreibungen, wenn sie die Marktprämie erhalten wollen. Allerdings sollen auch Photovoltaikanlagen, die außerhalb der EEG-Förderung errichtet werden, auf die Mengen angerechnet werden.

Für Dachanlagen sind eine Erhöhung auf 650 Megawatt für das kommende Jahr geplant. 2024 liegt dann das Ausschreibungsvolumen laut Entwurf  bei 800 Megawatt und steigt bis 2027 auf 1000 Megawatt an. Bei Dachanlagen sind weiterhin zwei Ausschreibungsrunden zum Juni und November geplant.

Und der Eigenverbrauch soll zukünftig deutlich entbürokratisiert werden

Neben der EEG-Umlage gibt es weitere Umlagen, die im Strompreis enthalten sind. Sie sollen in ein neues Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) überführt werden, wie das Ministerium ankündigte. KWKG- und Offshore-Umlage sollen dabei zukünftig nur noch bei einer Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben werden. Damit fielen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbrauch und Direktlieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt an. Dies würde dann den Eigenverbrauch einfacher und auch nochmal attraktiver machen. Im Interesse der Sektorkopplung ist geplant, auch Wärmepumpen von diesen Umlagen auszunehmen. Teil des EnUG sollen auch die Besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Industrien sein. Diese sollen im Zuge der Abschaffung der EEG-Umlage dann auch noch überarbeitet werden.

Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt allen Stromproduzenten aus Photovoltaikanlagen den Eigenverbrauch dort einfacher und wirtschaftlicher  zu machen, wo der Strom produziert wird.